Die Ausbildung zum/zur PatiententrainerIn für Kinder und Jugendliche bildet die Basiskompetenz zur Durchführung einer Schulung und vermittelt Ziele und Grenzen, organisatorische, qualitative
Rahmenbedingungen, Entwicklungspsychologie, Biopsychosoziales Krankheitsverstänndnis, Krankheitsbewältigung, Entspannungsverfahren, Transfer i.d. Alltag, Netzwerk Familie/Gesellschaft, Allgemeine
Methodik-Didaktik
Aufbauend auf dem Basismodul ist der Erwerb verschiedener Trainerzertifikate (Asthma/Neurodermitis/Anaphylaxie) durch den Besuch jeweils eines spezifischen Wochenendmoduls sowie je einer
Hospitation und Supervision möglich. Auch für zukünftige, noch in der Entwicklung befindlichen Trainer-Curricula, wird das Curriculum "Basiskompetenz" anerkannt. (KomPaS-Trainer -Zertifikat).
Basismodul – Patientenschulung
Basiskompetenz zur Durchführung einer Schulung
KomPaS-Trainer-Zertifikat
Inhalte:
Referenten der Akademie Nordrhein:
Teilnahmebedingungen:
Die Teilnahme am Seminar „Basiskompetenz Patiententrainer“ steht jedem frei. Bei regelmäßiger
Teilnahme wird nach Abschluss des Seminars eine Teilnahme-Bescheinigung ausgestellt.
Zur darüber hinausgehenden Ausbildung zum KomPaS-Trainer sind nur Angehörige der im Folgenden
aufgeführten Berufsgruppen zugelassen:
1. Ärzte mit fundierten Kenntnissen der Pädiatrie und/oder des jeweiligen Fachs.
2. Psychologen/ Pädagogen/ Sozialpädagogen/ ärztliche Psychotherapeuten (alle mit akademischem
Abschluss) mit mehrjähriger Erfahrung in der Behandlung chronisch Kranker.
3. Ernährungsfachkräfte: (Diätassistent oder Ökotrophologe/ Ernährungswissenschaftler mit
gleichwertiger Qualifikation für die Diättherapie (nach DiätAssG) mit mehrjähriger Berufserfahrung in
der Betreuung der betroffenen Patienten.
4. Bewegungstherapeuten (Physiotherapeut, Sporttherapeut) mit mehrjähriger Berufserfahrung auf dem
jeweiligen Gebiet.
5. Pflegefachkräfte und medizinische Fachkräfte mit mehrjähriger Berufserfahrung in der Betreuung de
betroffenen Patienten.
6. Andere Berufsgruppen: Für sie gilt, dass es sich um Berufsgruppen handeln muss, die eine
nachweisliche Funktion bei der Betreuung und Behandlung der betroffenen Patienten haben. Die
Teilnehmer müssen über eine mehrjährige Berufserfahrung in der Betreuung der betroffenen Patienten
verfügen. Darüber hinaus ist in jedem Fall eine Einzelfallentscheidung durch die KomPaS -
Lehrkommission vorgesehen. Diese fordert geeignete Ausbildungs- u. Berufserfahrungsnachweise an.
Die Fortbildungseinrichtungen oder die jeweilige AG Patientenschulung/ Fachgesellschaft überprüfen
und beurteilen vorab die einzureichenden Ausbildungs- und Berufsnachweise, die zur Erlangung eines
kompletten Trainerscheines für die jeweilige Indikation erforderlich sind